Datenschutzerklärung

Mit dem Auskunftsrecht garantiert Ihnen Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach können Sie als betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden. Sofern vorhanden, geben Sie ein Akten- bzw. Geschäftszeichen oder eine Kunden- bzw. Vertragsnummer an. Bieten Sie auch an, einen Identitätsnachweis nachzureichen sofern es erforderlich ist.

Nach der DSGVO haben Sie das Recht unrichtige Daten berichtigen zulassen.

Nach der DSGVO haben Sie das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.

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